I Allgemeines
1.Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge des Auftraggebers sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) und die DIN 18533 jeweils in aktueller Fassung sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart, sofern sie den Abschluss von Bauverträgen zum Gegen- stand haben und haben dabei Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2.Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform, Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
3.Angebote sind für den Auftragnehmer verbindlich.
4.Der Einbau von Stoffen und Bauteilen, für die weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, bedarf keiner gesonderten schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 5.Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
II Lieferzeit und Montage
1.Lieferfristen sind aufgrund witterungsbedingter Verzögerungen unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit durch den Auftragnehmer eingehalten. Die Abnahme der Leistung gilt spätestens mit Abnahme der Leistung des dem Auftrag zugrundeliegenden Gewerkes als erfolgt.
2.Reklamationen finden nur Berücksichtigung, wenn sie binnen 8 Tagen und vor Verfüllung oder sonstiger Abdeckung der Abdichtung nach Empfang der Leistung, Abdichtung oder Fertigstellung der Reparatur an der Abdichtung schriftlich erfolgen. Die Kosten einer u.U. erforderlichen Freilegung der Leistung des Auftragnehmers trägt der Auftraggeber. Eine Reparatur gilt als fertiggestellt, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer den von dem Auftragnehmer ausgefüllten Arbeitszettel über die Reparatur ausgehändigt hat. Die fristgerechte Mängelrüge verpflichtet den Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Verpflichtungen sind ausgeschlossen. Eine Haftung für evtl. aufgetretene Folgeschäden erfolgt durch den Auftragnehmer nicht.
3.Untergrundvorbereitungen und Schutzmaßnahmen (z.B. witterungsbedingt, wegen Arbeiten an anderen Gewerken etc.) obliegen dem Auftraggeber.
4.Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten,
- sofern sich eine in Aussicht genommene Finanzierung nicht durchführen lässt
- der Auftraggeber das Zahlungsziel nicht einhält
- wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggeber nach Vertragsschluss massiv verschlechtern - wenn der Auftraggeber die Abnahme der Lieferung bzw. Arbeitsleistung ablehnt.
III Haftung
1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über die Besonderheiten des Untergrundes vor Auftrags- bearbeitung schriftlich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber dies, haftet der Auftragnehmer nicht für eingetretene Schäden bzw. Folgeschäden.
2.Für Schäden an der Leistung des Auftragnehmers, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht.
IV Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg.
V Verbraucherschlichtung
Die Firma BADE Bautenschutz GmbH. beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz.
VI Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine der vorbenannten Klauseln unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.
VII Datenschutz
Siehe separate Unterseite Datenschutz.